Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma bio-familia AG, Sachseln

1. Allgemeines

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle aktuellen und künftigen vom Kunden gewünschten Lieferungen von Produkten, Dienstleistungen und weiteren Leistungen der bio-familia AG, 6072 Sachseln (nachfolgend „bio-familia“ genannt). Diese AGB bilden integrierenden Bestandteil sämtlicher Verträge über die Lieferung von Produkten, Dienstleistungen oder anderer Leistungen durch bio-familia. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen, insbesondere Allgemeine Kaufbedingungen des Kunden, sowie mündliche Vereinbarungen sind nur bindend, soweit bio-familia diese schriftlich anerkennt. AGB oder andere Dokumente des Käufers, welche die vorliegenden AGB von bio-familia ersetzen, abändern oder ergänzen werden nicht akzeptiert, selbst wenn ein Hinweis auf solche in einer allfälligen Kontraktbestätigung oder in der geschäftlichen Korrespondenz erfolgt. Die AGB gelten durch den Kunden mit Erteilung eines Auftrages an bio-familia als akzeptiert.

1.2 Diese AGB gelten auch für natürliche und juristische Personen, die für bio-familia als Vertriebspartner tätig sind (in der Schweiz und/oder im Ausland). Im Falle von Widersprüchen zwischen dem Vertriebsvertrag und diesen AGB gehen die Bestimmungen des Vertriebsvertrages vor.

1.3 Die aktuellen, verbindlichen AGB sind auf der homepage www.bio-familia.com einsehbar.

2. Angebote & Bestellungen

2.1 Bei Angeboten von bio-familia gilt: Angebote von bio-familia sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben werden und eine Frist zur schriftlichen Annahme durch den Kunden enthalten. Angebote von bio-familia werden hinfällig, wenn sie nicht innert der darin genannten Frist schriftlich vom Kunden angenommen werden. Vom Angebot von bio-familia abweichende Bedingungen in der Annahme des Kunden gelten von bio-familia nur als akzeptiert, wenn diese von bio-familia ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2.2 Bestellungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen und bilden ohne vorausgehendes schriftliches Angebot von bio-familia ein verbindliches Angebot des Kunden. Die Bestellung gilt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch bio-familia als angenommen.

2.3 Änderungen und Stornierungen von Bestellungen haben schriftlich zu erfolgen und sind nach erfolgter Auftragsbestätigung nur mit schriftlicher Zustimmung von bio-familia zulässig.

2.4 Bestellungen haben jeweils bis Montag, 12.00 Uhr zu erfolgen, um für den aktuellsten Planungszyklus berücksichtigt werden zu können.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer, FCA CH-6072 Sachseln, und sind freibleibend.

3.2 Alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen sowie sämtliche Nebenkosten (z.B. für Fracht, Versicherung, Bewilligungen und Beurkundungen) sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nicht im Preis enthalten. Sind solche Kosten im offerierten oder vertraglich festgelegten Preis inbegriffen oder im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung speziell aufgeführt, behält sich bio-familia das Recht vor, die Preise bei Veränderung der entsprechenden Tarife, Zölle, Kostensätze und Wechselkurse anzupassen.

3.3 Werden die Mindestbestellmengen vom Kunden nicht eingehalten, kann bio-familia a) einen Kleinmengenzuschlag verrechnen oder b) die Bestellung zurückweisen.

3.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist jede Rechnung von bio-familia innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zu begleichen. Dieser Zahlungstermin ist auch einzuhalten, wenn Transport, Auslieferung oder Abnahme der Lieferung verzögert oder verunmöglicht wird (z.B. bei Annahmeverzug durch den Kunden).

3.5 Bei Säumnis liegt ohne Mahnung Zahlungsverzug vor, was bio-familia zur Berechnung eines Verzugszinses zu einem marktüblichen Zinssatz (in jedem Fall mindestens aber zu 5 %) berechtigt. Zudem kann bio-familia die sofortige Bezahlung sämtlicher ausstehender Beträge inkl. Verzugszinsen verlangen sowie weitere Auslieferungen bis zur Begleichung der ausstehenden Schulden aussetzen und gleichzeitig eine vollständige Vorauszahlung verlangen.

3.6 Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von bio-familia Forderungen von bio-familia mit eigenen Forderungen zu verrechnen.

4. Lieferbedingungen

4.1 Der in der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermin gilt grundsätzlich als verbindlich. Kann dieser Liefertermin aus unvorhergesehenen Gründen nicht eingehalten werden, wird bio-familia mit dem Kunden einen neuen Termin vereinbaren.

4.2 Eine allfällige Überschreitung der Liefertermine berechtigt den Kunden nicht zur Annahmeverweigerung, zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Forderung von Schadenersatz.

4.3 Die Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn a) der Kunde den Arbeitsumfang nachträglich erweitert oder ändert, b) der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder ungenügend nachkommt, c) Terminüberschreitungen von Drittlieferanten und dergleichen zu Verzögerungen führen oder d) wenn bio-familia durch höhere Gewalt oder ausserhalb der Kontrolle von bio-familia liegende Ereignisse sowie unvorhersehbare Schwierigkeiten bei der Beschaffung von bestellten Materialien daran gehindert wird, den Vertrag zu erfüllen – unabhängig davon, ob das entsprechende Ereignis bio-familia oder einen seiner Zulieferer betrifft.

4.4 Teillieferungen und deren gesonderte Rechnungsstellung durch bio-familia sind zulässig.

5. Übergang von Nutzen und Gefahr, Eigentumsvorbehalt

5.1 Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden hängt vom vereinbarten bzw. auf der Auftragsbestätigung mitgeteilten Incoterm ab.

6. Sachgewährleistung

6.1 bio-familia gewährleistet für die Zeit bis zum auf der Verpackung angebrachten Verfalldatum, dass die gelieferten Produkte bei richtigem Transport, einwandfreier Lagerung und korrekter Verwendung keine Mängel aufweisen.

6.2 Zusicherungen von Eigenschaften müssen seitens bio-familia schriftlich abgegeben und als solche ausdrücklich bezeichnet werden. Technische Daten und Unterlagen wie Beschreibungen, Abbildungen, Daten betreffend Dimensionen und Eigenschaften sowie Informationen zu Standards dienen rein informativen Zwecken und sind nicht als zugesicherte Qualität zu betrachten. Produktangaben, Proben und Muster gelten - soweit nicht anders vereinbart

6.3 Nur als Produktbeschreibung und Beschaffenheitsangabe bzw. als nur annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung, Gewicht, Geschmack und Farbe. Selbst bei schriftlichen Zusicherungen darf ein Produkt im Vergleich zu Muster und Spezifikation eine für das Produkt und den Produktionsprozess angemessene Abweichung aufweisen.

6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Empfang am Erfüllungsort nach äusserer Erscheinungsform und mittels Stichproben zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich mitzuteilen.

6.5 Im Falle festgestellter und fristgerecht gerügter Mängel wird das Wahlrecht des Kunden wegbedungen und bio-familia hat das Recht, nach Wahl den Mangel durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Kaufpreisminderung oder Wandelung zu beseitigen. Ohne schriftliche Zustimmung von bio-familia ist der Kunde nicht zur Retournierung der Ware berechtigt. Weitere Gewährleistungen übernimmt bio-familia nicht, insbesondere wird jede Haftung für weitere Schäden und Mängelfolgeschäden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

7. Bewilligungen und Zolltarif-Nummern

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Verwendung und den Vertrieb der Produkte nötigen Bewilligungen und Zolltarif-Nummern von Behörden usw. einzuholen.

7.2 Der Kunde ist verantwortlich, dass die Produkte, Spezifikationen und Verpackungsinformationen/-deklarationen zu jedem Zeitpunkt im Einklang sind mit der Rechtsprechung des Marktes, in dem die Produkte in Verkehr gebracht werden.

7.3 Im Zweifelsfall ruht die Lieferverpflichtung von bio-familia, bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die betreffenden Vorschriften und Bewilligungen erfüllt bzw. erteilt sind.

7.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die richtige Zolltarif-Nummer abklärt und zur Anwendung bringt. bio-familia lehnt jede Verantwortung betreffend Zolltarif-Nummern ab.

8. Immaterialgüter- und Markenrechte, Geheimhaltung

8.1 Bei Marken von bio-familia bleiben sämtliche Immaterial- und anderen Schutzrechte an den Produkten, namentlich Patent- und Markenrechte sowie Copyrights oder Ausstattungsrechte, bei bio-familia und werden durch den vorliegenden Vertrag nicht berührt. Der Kunde hat kein Recht, Marken-, Design oder Patentregistrierungen in seinem Namen vorzunehmen.

8.2 Bei Eigenmarken des Kunden bleiben die Markenrechte und die Rechte am Verpackungsdesign beim Kunden. Letzterer garantiert, dass durch seine Produktausstattung inkl. der Marken weder in der Schweiz noch im Ausland irgendwelche Rechte Dritter verletzt werden und hält bio-familia diesbezüglich vollumfänglich schadlos.

8.3 Sämtlichen geschäftlichen und technischen Informationen, welche der Kunde über bio-familia sowie über die von ihr hergestellten/herzustellenden Produkte und der eingesetzten Prozesse in Erfahrung bringt, stehen im alleinigen Eigentum von bio-familia, stellen Geschäftsgeheimnisse von bio-familia dar und sind deshalb strikte geheim zu halten. Solche Informationen dürfen ohne Zustimmung von bio-familia weder an Dritte weitergegeben bzw. Dritten zugänglich gemacht werden noch vom Kunden selbst für eigene oder fremde Zwecke verwendet werden. Unterlagen, welche vertrauliche Informationen von bio-familia enthalten, müssen bio-familia unaufgefordert zurückgegeben werden.

8.4 Sämtliche Rezepturen, mit bzw. nach welchen bio-familia Produkte herstellt, stehen im alleinigen Eigentum von bio-familia und stellen durch den Kunden geheim zu haltendes Know-how dar. Dies unabhängig von der Zusammenarbeitsform (z.B. ob Produktion unter Marken von bio-familia oder Eigenmarken des Kunden) und unabhängig davon, ob bio-familia solche Produkte auf Bestellung und mit Rohstoffen und Zutaten des Kunden herstellt.

9. Schriftform

9.1 Die Parteien vereinbaren die Schriftform für sämtliche Vertragsbestandteile.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Gültigkeit Version

10.1 Alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien beurteilen sich ausschliesslich nach dem schweizerischen Recht unter dem vollständigen Auschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).

10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist 6060 Sarnen, Kanton Obwalden, Schweiz.

10.3 Die deutsche Version dieser AGB hat Vorrang gegenüber den Versionen in anderen Sprachen.

6072 Sachseln, 18. November 2010

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